Eine Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche von einem Dritten berechtigt geltend gemacht werden.
Privathaftpflicht
Jeder, der einem anderen einen Schaden – ob vorsätzlich oder fahrlässig - zufügt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Im Schadensfall haftet der Schädiger mit seinem gesamten Vermögen. Personenschäden, aber auch Sachschäden, können schnell auch in Millionenhöhen gehen, insbesondere bei z.B. lebenslangen Zahlungsverpflichtungen. Die Privathaftpflicht zählt daher zu einer der wichtigsten Grundversicherungen.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt z.B. folgende Schäden:
- Personenschäden (bei Verletzung, Gesundheitsschädigung oder Tod einer Person)
- Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung von Sachen)
- Vermögensschäden (finanzielle Schäden wie z.B. Ersatzansprüche aufgrund entgangener Gewinne)
Beispiele für weitere Privathaftpflichtversicherungen:
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
- Wassersporthaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherungen
Bestimmte Berufsgruppen haben durch ihre berufliche Tätigkeit im Rahmen von Beratungen ein höheres Risiko, Vermögensschäden zu verursachen. Daher existiert für z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Ärzte, Architekten oder Ingenieure eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Form der Berufshaftpflichtversicherung.
Verweigert Ihre Versicherung eine vertragsgemäße Regulierung des Schadensfalls, prüfen wir die Vertragsbedingungen umfassend und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung außergerichtlich und – wenn erforderlich – auch gerichtlich für Sie durch!
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